Brandt & Partner Immobilien

Himmelsgasse 6
65510 Idstein/Ts.

Tel. 06126 - 56427
Fax 06126 - 57755
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote gründen auf uns erteilten Auskünften. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischen- Verkauf bzw. Vermietung behalten wir uns vor. Die Annahme - auch in Vertretung - und/oder die Weitergabe von Verkaufsangaben durch den Empfänger- nach erfolgter Angabe des Veräußerers und der Objektanschrift - begründen den Abschluß eines Vermittlungs- / Nachweisauftrages mit uns. Wir sind bei all unseren Angaben auf Informationen des Auftraggebers angewiesen und übernehmen dafür keine Gewähr. Der Empfänger unserer Angebote und Mitteilungen hat diese vertraulich zu behandeln und nur mit unserer Schriftlichen Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Zuwiderhandlungen machen ihn schadenersatzpflichtig. In all unseren Informationen zu den angegebenen Objekten bemühen wir uns um vollständige und richtige Angaben.

2. Vorkenntnis von einem durch uns nachgewiesenem Objekt verpflichtet, den Empfänger, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auch die Quellen seiner Informationen namhaft zu machen.

3. Unser Courtageanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt, wobei Mitursächlichkeit genügt, wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so besteht unser Provisionsanspruch weiterhin. Wird der abgeschlossene Vertrag durch eine auflösende Bedingung aufgehoben, so bleibt auch in diesem Fall eine Courtageforderung durch uns bestehen auch dann, wenn der Vertrag durch einen gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritt erlischt.

4. Ist ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden, so sind wir hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, Ersatz von Sach- und Zeitaufwendungen zu verlangen.
Dies geschieht dann auf den Entschädigungsvereinbarung vereidigter Sachverständiger.

5. Die Fälligkeit unseres Provisionsanspruches ist mit der Beurkundung eines Vertrages durch den Notar bzw. des Vertragsabschlusses fällig. Im übrigen regelt der Inhalt der dem Vertragspartner zugehende Rechnung eine eventuell im Einzelfall aufgeschobene Fälligkeit. Im Falle eines Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9% in Rechnung gestellt; dann ausgehend vom Datum des Notarvertrages bzw. des Vertragsabschlusses.

6. Unsere Courtagesätze entsprechen den üblichen Maklerprovisionen, in Anlehnung an die vom Ring Deutscher Makler (RDM) ausgegebenen Empfehlungen. Gültige Mehrwertsteuersätze kommen hinzu.

7. Wir dürfen auch den anderen Vertragsteil uneingeschränkt entgeltlich tätig werden.

8. Die Auftragserteilung erfolgt einzelvertraglich und individuell

9. Vertragsabschlüsse und Verhandlungen die mit der von uns benannten Partei direkt geführt werden, sind unter Hinweis auf unsere Tätigkeit zu führen. Zu unseren Tätigkeiten gehört regelmäßig auch die Vorbereitung, Terminierung und das Beiwohnen bei einem Vertragsabschluß. Geschieht dieser ohne unsere Einwirkung und Mitwirkung, so sind Vertragsabschrift und Nebenabreden uns zur Kenntnis zu bringen.

10. Für den Fall der Fälle, daß einzelne Inhalte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bedingungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, bzw. Neuverabredungen der Parteien.

11. Für Kaufleute ist Erfüllungs- und Gerichtsstand Idstein im Taunus.