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Willkommen bei Martin Brandt Immobilien in Idstein

Glücksfall Immobilienerbe? Chancen und Risiken

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie sich zunächst mit allen Eckdaten vertraut machen. Ist das Haus zum Beispiel bereits abbezahlt oder käme mit ihm ein Schuldenberg auf Sie zu? Könnte die Immobilie sofort bezogen werden oder sind Renovierungsmaßnahmen erforderlich? Wo befindet sich das Haus oder die Wohnung und ist diese Lage für Sie interessant? Wenn Sie diese Fragen geklärt haben, legen Sie bereits den Grundstein für weitere Entscheidungen.

Um Genaueres zu Ihren Möglichkeiten zu erfahren, sollten Sie anschließend einen Makler kontaktieren. Dieser sucht und verkauft nicht nur Immobilien, sondern berät Sie auch in Erbangelegenheiten rund um Haus und Wohnung. Die Optionen sind in der Regel: Das Erbe ausschlagen, die Immobilie selbst bewohnen, sie verkaufen oder vermieten.

Vorgehen bei den einzelnen Möglichkeiten

Wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten, weil das Haus zum Beispiel stark überschuldet ist, müssen Sie dies fristgerecht und schriftlich tun. Die Frist beträgt sechs Wochen nach dem Erbfall. Für den Eigenbezug, den Verkauf oder die Vermietung haben Sie grundsätzlich mehr Zeit. Allerdings sollten Sie auch den möglichen Verfall der Immobilie im Blick haben, wenn die Entscheidung zu lange dauert. Für den Eigenbezug sprechen Steuervergünstigungen wie die Befreiung von der Erbschaftssteuer, sofern Sie mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen. Dagegen spricht der notwendige Umzug und die dadurch bedingte Verlagerung Ihres Lebensmittelpunktes.

Mit einem Verkauf sind Sie alle Verantwortlichkeiten auf einen Schlag los und können das Geld anderweitig nutzen. Bei der Vermietung müssen Sie zwar als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, erzielen dafür aber regelmäßige Einnahmen durch die Miete. Ein Makler berät Sie, welche Option zu Ihrer Lebenssituation passen könnte.

Sonderfall: Entscheidung in der Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft - also wenn nicht nur Sie allein die Immobilie geerbt haben - müssen Sie sich untereinander einig werden. Zieht ein Erbe ein, müssen die anderen ausbezahlt werden. Im Verkaufsfall wird der Ertrag untereinander aufgeteilt. Fällt die Entscheidung auf die Vermietung, sollte es mindestens einen festen Kontakt für die Mieter geben. Alternativ kann gemeinsam eine Hausverwaltung beauftragt werden. Auch hier leistet ein Makler wertvolle Unterstützung.

Wir von Martin Brandt Immobilien stehen Ihnen gerne bei dieser schwierigen Entscheidung zur Seite. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam die beste Möglichkeit

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