Maklerprovision – wichtige Informationen für Käufer und Verkäufer
Im Dezember 2020 trat ein neues Maklergesetz in Kraft, mit dem einige Änderungen für Immobilienkäufe einher gingen, die sowohl für Käufer als auch Verkäufer gelten. Die grundlegendste Änderung des Gesetzes ist die Neuverteilung der Maklerprovision. Diese wurde bislang in vielen Teilen Deutschlands vom Käufer bezahlt – unter anderem in Berlin, Hamburg und Hessen. Seit der Einführung des Gesetzes wird die Provision bei Immobilienkäufen zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen.
Warum hat die Bundesregierung das Gesetz verabschiedet?
Der Gesetzgeber wollte einerseits private Käufer entlasten, da die Courtage zusammen mit anderen Nebenkosten den Kaufpreis von Immobilien erhöht. Andererseits schaffte die Bundesregierung eine einheitliche Regelung, die für alle Bundesländer gilt. Bislang konnte die Verteilung – ebenso wie die Höhe der Maklerprovision – von Land zu Land abweichen. Nun können die Bundesländer nur noch die Provisionshöhe individuell regeln. Weiterhin sorgt die einheitliche Regelung für mehr Transparenz und Rechtssicherheit am Markt.
Was ist außerdem zu beachten?
Das Gesetz bietet die Möglichkeit, dass Verkäufer einen provisionsfreien Kauf anbieten und die gesamte Provision übernehmen. Die neuen Gesetzesbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Immobilienkäufe zwischen Privatpersonen und gelten nur für Kaufverträge von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen. Entscheiden wir uns als Makler unentgeltlich tätig zu sein, muss dies für beide Parteien gelten. Außerdem muss der Maklervertrag künftig immer in Textform vorliegen.
Bei der Vermietung gilt im Übrigen bereits seit 2015 das Bestellerprinzip, bei dem die Partei die Maklerprovision trägt, die diesen beauftragt. So bezahlen Vermieter oder Mieter die Courtage nur, wenn Sie der Auftraggeber der Maklerleistung sind.
Bringt das neue Maklergesetz nur Vorteile für Käufer von Immobilien?
Keineswegs. Durch die geringere finanzielle Belastung von Käufern werden Immobilienkäufe attraktiver. Als Eigentümer profitieren Sie demnach von einem gesteigerten Interesse an Ihrer Immobilie. Ferner sorgt die Gleichverteilung der Courtage für eine zunehmende Professionalisierung der Maklerbranche, sodass unseriöse Dienstleister zunehmend vom Markt verschwinden werden. Käufer und Verkäufer profitieren demnach gleichermaßen von einer weiteren Qualitätssteigerung des Immobiliensektors.
Ungeachtet der neuen Gesetzeslage legen wir von Martin Brandt Immobilien großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden – und die kommt nach unserer Erfahrung durch Professionalität, Transparenz und Sicherheit zustande. Schließen Sie über uns einen Kaufvertrag ab, bezahlen bei uns im Regelfall beide Parteien 3 % unserer Maklercourtage. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen zur Provisionsverteilung oder für ein erstes Beratungsgespräch.
Häufig gestellte Fragen
Mehr anzeigen zum Thema Was ist eine Maklerprovision?
Was ist eine Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung, die ein Makler für seine Dienstleistung beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erhält. Wir von Martin Brandt Immobilien stellen sicher, dass alle Leistungen transparent abgedeckt sind – von Beratung über Besichtigungen bis hin zur Vertragsunterstützung.
Mehr anzeigen zum Thema Wer muss die Maklerprovision bezahlen?
Wer muss die Maklerprovision bezahlen?
Seit 2020 wird die Maklerprovision bei Kaufimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte aufgeteilt. Verkäufer können jedoch freiwillig mehr übernehmen, und wir beraten Sie persönlich, wie Sie die Kosten fair und transparent verteilen.
Mehr anzeigen zum Thema Wie hoch ist die Maklerprovision üblich?
Wie hoch ist die Maklerprovision üblich?
Die Höhe variiert regional, meist zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive MwSt. Bei uns zahlen in der Regel beide Parteien jeweils 3 % Provision, sodass die Kosten klar kalkulierbar bleiben.
Mehr anzeigen zum Thema Wann wird die Maklerprovision fällig?
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Provision wird fällig, nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet ist und der Makler seine vertraglichen Leistungen erbracht hat. Bei uns erfolgt die Abrechnung transparent nach Vertragsunterzeichnung.
Mehr anzeigen zum Thema Muss ich die Provision zahlen, wenn ich die Immobilie nicht kaufe?
Muss ich die Provision zahlen, wenn ich die Immobilie nicht kaufe?
Nein, die Maklerprovision wird nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig. Kommt kein Kauf zustande, entstehen für Sie keine Kosten – das gilt auch bei Vermittlung durch uns von Martin Brandt Immobilien.
Mehr anzeigen zum Thema Kann die Maklerprovision steuerlich abgesetzt werden?
Kann die Maklerprovision steuerlich abgesetzt werden?
Für privat genutzte Immobilien ist die Provision nicht absetzbar. Bei Kapitalanlagen oder geschäftlichen Immobilienkäufen kann sie jedoch als Werbungskosten oder Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Wir informieren Sie dazu gerne individuell.
Mehr anzeigen zum Thema Gibt es einen Anspruch auf die Maklerprovision?
Gibt es einen Anspruch auf die Maklerprovision?
Der Anspruch entsteht, sobald der Makler nachweislich einen Kauf oder Verkauf vermittelt hat. Die genauen Bedingungen werden im Maklervertrag festgelegt, und wir achten darauf, dass alles rechtskonform und transparent geregelt ist.
Mehr anzeigen zum Thema Was passiert, wenn ich direkt mit dem Verkäufer verhandle?
Was passiert, wenn ich direkt mit dem Verkäufer verhandle?
Wenn keine Maklerleistung genutzt wird, fällt keine Provision an. Wichtig ist, dass zuvor kein Maklerauftrag bestand, da andernfalls trotzdem eine Provisionspflicht bestehen kann. Wir beraten Sie, wie solche Fälle vermieden werden.
Mehr anzeigen zum Thema Welche Vorteile bringt die neue Gesetzesregelung für Verkäufer und Käufer?
Welche Vorteile bringt die neue Gesetzesregelung für Verkäufer und Käufer?
Durch die Aufteilung der Courtage steigt die Attraktivität für Käufer, gleichzeitig profitieren Verkäufer von gesteigerter Nachfrage und Professionalität. Wir von Martin Brandt Immobilien sorgen dafür, dass Sie als Eigentümer fair behandelt werden und alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.