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Willkommen bei Martin Brandt Immobilien in Idstein

Wichtige Informationen zur Maklerprovision

Makler reicht Stift

Im Dezember 2020 trat ein neues Maklergesetz in Kraft, mit dem einige Änderungen für Immobilienkäufe einher gingen, die sowohl für Käufer als auch Verkäufer gelten. Die grundlegendste Änderung des Gesetzes ist die Neuverteilung der Maklerprovision. Diese wurde bislang in vielen Teilen Deutschlands vom Käufer bezahlt - unter anderem in Berlin, Hamburg und Hessen. Seit der Einführung des Gesetzes wird die Provision bei Immobilienkäufen zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen. 

Warum hat die Bundesregierung das Gesetz verabschiedet?

Der Gesetzgeber wollte einerseits private Käufer entlasten, da die Courtage zusammen mit anderen Nebenkosten den Kaufpreis von Immobilien erhöht. Andererseits schaffte die Bundesregierung eine einheitliche Regelung, die für alle Bundesländer gilt. Bislang konnte die Verteilung - ebenso wie die Höhe der Maklerprovision - von Land zu Land abweichen. Nun können die Bundesländer nur noch die Provisionshöhe individuell regeln. Weiterhin sorgt die einheitliche Regelung für mehr Transparenz und Rechtssicherheit am Markt.

Was ist außerdem zu beachten?

Das Gesetz bietet die Möglichkeit, dass Verkäufer einen provisionsfreien Kauf anbieten und die gesamte Provision übernehmen. Die neuen Gesetzesbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Immobilienkäufe zwischen Privatpersonen und gelten nur für Kaufverträge von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen. Entscheiden wir uns als Makler unentgeltlich tätig zu sein, muss dies für beide Parteien gelten. Außerdem muss der Maklervertrag künftig immer in Textform vorliegen.

Bei der Vermietung gilt im Übrigen bereits seit 2015 das Bestellerprinzip, bei dem die Partei die Maklerprovision trägt, die diesen beauftragt. So bezahlen Vermieter oder Mieter die Courtage nur, wenn Sie der Auftraggeber der Maklerleistung sind.

Bringt das neue Maklergesetz nur Vorteile für Käufer von Immobilien?

Würfel auf Maklervertrag

Keineswegs. Durch die geringere finanzielle Belastung von Käufern werden Immobilienkäufe attraktiver. Als Eigentümer profitieren Sie demnach von einem gesteigerten Interesse an Ihrer Immobilie. Ferner sorgt die Gleichverteilung der Courtage für eine zunehmende Professionalisierung der Maklerbranche, sodass unseriöse Dienstleister zunehmend vom Markt verschwinden werden. Käufer und Verkäufer profitieren demnach gleichermaßen von einer weiteren Qualitätssteigerung des Immobiliensektors.

Ungeachtet der neuen Gesetzeslage legen wir von Martin Brandt Immobilien großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden - und die kommt nach unserer Erfahrung durch Professionalität, Transparenz und Sicherheit zustande. Schließen Sie über uns einen Kaufvertrag ab, bezahlen bei uns im Regelfall beide Parteien  3 % unserer Maklercourtage. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen zur Provisionsverteilung oder für ein erstes Beratungsgespräch.