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Willkommen bei Martin Brandt Immobilien in Idstein

Der Energieausweis: Das Zünglein an der Waage beim Verkauf?

Das Thema Energieeffizienz wird in Zeiten des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung immer wichtiger. Auch beim Häuserbau schauen viele auf die Möglichkeiten zur Wärmedämmung oder Nutzung regenerativer Energien. Für Verkäufer und Vermieter ist der Energieausweis außerdem oft verpflichtend. Er informiert Interessenten über die voraussichtliche Energieeffizienz des Hauses oder des Gebäudes, in dem sich die Wohnung von Interesse befindet. Wir verraten Ihnen Wissenswertes rund um das energetische Aushängeschild für Ihre Immobilie!

Kernfrage: Brauche ich einen Energieausweis?

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Immobilienverkauf von Häusern, die nicht unter den Denkmalschutz fallen und mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche aufweisen, ein Energieausweis verpflichtend ist. Das betrifft daher die meisten Verkäufer, die sich zwecks Besitzerwechsel mit einem Makler in Verbindung setzen (oder in Eigenregie verkaufen).

Auch bei einer Neuvermietung von Wohnungen ist der Energieausweis notwendig und muss, sofern er bislang noch nicht vorliegt oder seine Gültigkeit bereits abgelaufen ist, spätestens jetzt beantragt werden. Bestehende Mieter können jedoch nicht auf die Einsicht eines Energieausweises bestehen. Liegt kein Mieterwechsel an, ist ein Energieausweis für Vermieter daher vorerst kein Thema.

Arten des Energieausweises im Überblick

Der Energieausweis, der im Grunde einen kleinen Steckbrief der Immobilie darstellt, kann sich als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis zeigen. Der Bedarfsausweis ist teurer und aussagekräftiger, da er sich nach den Gegebenheiten einer Immobilie richtet. Der Verbrauchsausweis beruht hingegen auf Daten, die durch bisherige Mieter oder Immobiliennutzer gewonnen wurden. Die angegebene Energiebilanz kann also je nach Nutzungsverhalten stark variieren. Sie können den Verbrauchsausweis überdies nur dann nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • es liegen Heizkostenabrechnungen vor, deren neueste Daten maximal 18 Monate zurückliegen.
  • die Abrechnungen stammen aus drei Jahren, die unmittelbar aufeinanderfolgen müssen.

Andernfalls ist der Bedarfsausweis nötig. Bei Neubauten ist er ebenfalls das Dokument der Wahl.

Wer schaut auf den Energieausweis?

Abgesehen davon, dass der Energieausweis für die genannten Gruppen Pflicht ist, profitieren Kauf- und Mietinteressenten von ihm. Sie können eine Einschätzung über die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten im neuen Traumhaus oder der Wunschwohnung vornehmen. Für viele Interessenten ist ein guter Energieausweis ein (mit) ausschlaggebendes Argument für oder gegen eine Immobilie.

Außerdem können die Hinweise auf Modernisierungsmöglichkeiten, die ebenfalls Teil des Ausweises sind, hilfreich sein. Sie sind eine Art Leitfaden für künftige Sanierungen nach dem Kauf, die vor allem für Kapitalanleger spannend sein dürften. Mit einem Energieausweis haben Sie also nicht nur eine Pflicht als Verkäufer, sondern es ergeben sich auch große Verkaufschancen. Und das Beste: Bei einem Makler wie uns von Martin Brandt Immobilien gehört die Energieausweiserstellung natürlich mit zum Service! Sie müssen sich nicht selbst um einen entsprechenden Gutachter kümmern.

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