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Die wichtigsten Immobilienregister: Dokumente und Ansprechpartner

Im Zuge des Hauskaufs oder Verkaufs Ihrer Immobilie rücken bestimmte Dokumentationen in den Vordergrund. Von dem Grundbuch haben Sie sicher schon gehört. Doch wissen Sie auch, was sich zum Beispiel in dem Baulastenverzeichnis oder dem Liegenschaftskataster verbirgt? Wir klären über wichtige Immobilienregister auf und verraten, wo Sie diese finden und in welchen Fällen Sie sie einsehen können.

Ansprechpartner Grundbuchamt: Grundbuch

Das Grundbuch ist das wohl ausschlaggebendste Dokument bei Immobilienverkäufen. Jedes Grundstück deutschlandweit erhält einen Grundbucheintrag, der beim zuständigen Grundbuchamt erfolgt. Informationen wie das Eigentumsrecht, zusätzliche Wohnrechte und eventuell eine eingetragene Grundschuld oder Hypotheken können im Grundbuch nachvollzogen werden.

Die Einsicht ins Grundbuch bzw. ein Grundbuchauszug kann jederzeit von Personen angefordert werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Das sind etwa der Eigentümer oder Menschen mit Wohnrecht sowie Notare und potenzielle Kreditgeber. Wichtig: Immobilienkäufer dürfen durch die Kaufabsicht einer Immobilie allein noch keinen Einblick vornehmen. Stattdessen müssen sie sich mit dem Eigentümer auf einen Auszug einigen und/oder einen vorläufigen und notariell beglaubigten Kaufvertrag vorweisen.

Ansprechpartner Bauamt: Baulastenverzeichnis und Bauakte

Das Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann sowie welche Einschränkungen bestehen. Typische Baulasten sind etwa die Abstandsflächenbaulast, bei der eine gewisse Freifläche zum Nachbargrundstück gegeben sein muss, und die Spielflächenbaulast, die Kinderspielplätze bei einer bestimmten Wohnungsanzahl vorgibt. In Sonderfällen können die Baulasten aufgehoben werden. So gilt die Abstandsflächenbaulast etwa nicht bei aufeinander schließenden Bauten und die Spielflächenbaulast entfällt bei der Planung einer Seniorenwohnanlage. Als Käufer einer Immobilie übernehmen sie die jeweiligen Baulasten, daher dürfen Sie durch eine Vollmacht des Eigentümers Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

Die Bauakte ist ebenfalls beim Bauamt zu finden und listet Grundrisse, Baupläne und Bauzeichnungen der betroffenen Immobilie. Wenn die jeweiligen Informationen nicht schon in separater Form vorliegen, kann ein Blick in die Bauakte hilfreich sein. Gerade für Eigentümer ist die Bauakte während des Verkaufsprozesses relevant, denn sie ermöglicht den Käufern tiefere Einblicke in die örtliche Bausituation.

Ansprechpartner Katasteramt: Lageplan und Liegenschaftskataster

Beim Katasteramt können Sie ebenfalls vorbeischauen, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen. Der Lageplan zeigt, wo sich das Grundstück befindet und gibt Aufschluss über die Umgebung. Das Liegenschaftskataster bzw. die Flurkarte listet das Flurstück mit der jeweiligen Flurnummer.

Ansprechpartner Makler: einer für alles!

Sollten Sie die verschiedenen Ämter überfordern, macht das gar nichts – zumindest nicht, wenn Sie mit einem Makler wie Martin Brandt Immobilien kaufen oder verkaufen. Selbstverständlich erledigen wir die nötigen Botengänge für Sie und sorgen für die wichtigen Dokumente. Als Verkäufer erhalten Sie das Komplettpaket der relevanten Dokumentationen, während Sie als Käufer die entscheidenden Einblicke vornehmen können.

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